Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsbedingungen
Mit Abschluss einer Buchung / Vertragserstellung zwischen dem Mieter und Present-Cars GmbH hat der Mieter / Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung bindend akzeptiert. Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind die §§ der allgemeinen Mietbedingungen (nachfolgend AMB).
§ 2 Abschluss / Widerruf des Vertrages
Abs. 1 Reservierung
Die Reservierung des Fahrzeuges sowie sonstige Dienstleistungen, die der Mieter über Internet, schriftlich oder telefonisch tätigt, sind bindende Angebote im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch Bestätigung per E-Mail oder Postzustellung durch Present-Cars GmbH an den Mieter zustande.
Abs. 2 Widerrufsrecht und -fristen bei Fahrzeugbuchung
Der Mieter kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen - ab dem Tag, an dem die Reservierung gemacht wurde - ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen, wenn er Endverbraucher ist. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das beschriebene Widerrufrecht gilt nicht, wenn die Reservierung weniger als zwei Wochen vor der Abholung des Fahrzeuges erteilt wurde. Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind kostenfreie Stornierungen von Mietwagenbuchungen nicht mehr möglich (siehe hierzu §2 Abs. 3a Stornierungen). Der Widerruf ist schriftlich zu richten an: Present Cars GmbH, Am Wendebecken 23, D- 44653 Herne, E-Mail: info@present-cars.de, Fax: 0049 (0)2325 / 586673
Abs. 3 Buchungen über Vermittler
Erfolgt die Buchung über Vermittlungspartner der Present Cars GmbH, gelten die Fristen der Geschäftsbedingungen des Vermittlers. Die Fristen aus Abs. 2 dieses Paragraphen verkürzen sich somit eventuell. (siehe hierzu §2 Abs. 3b Stornierungen)
§ 3 Rücktritt, Umbuchung, Stornierung
Abs. 1 Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist ist eine Stornierung nur noch unter den genannten Bedingungen des § 2 der AMB möglich.
Abs. 2 Eine Umbuchung ist kurzfristig (24 h vor Übernahme) auf eine andere Person kostenfrei unter Verzicht der Widerrufsfrist möglich. Die Umbuchung muss zunächst mündlich und hiernach schriftlich angezeigt werden.
Abs. 3 Stornokosten sind Bestandteil der AMB
§ 4 Bereitstellung
Abs. 1 Present-Cars GmbH verpflichtet sich nach Zahlungseingang der jeweiligen Rechnung zur auftragsgemäßen Vertragserfüllung.
Abs. 2 Sollte Present-Cars GmbH das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung stellen können, behält sich Present-Cars GmbH das Recht vor, einen neuen Termin zu benennen.
§ 5 Fahrzeugübergabe / -rückgabe
Abs. 1 Für beide Vorgänge sind Zeitspannen von ca. 30 Min. zu kalkulieren. Der Mieter muss bei Fahrzeugabholung div. Unterlagen vorzeigen und während der Mietzeit mit sich führen (siehe hierzu §1 AMB). Bei der Anmietung unter Mitfahrt eines Instruktors beschränkt sich die Einweisung lediglich auf die Instrumente und Technik.
Abs. 2 Das Fehlen einer in § 1 AMB genannten Unterlagen kann dazu führen, dass es nicht zu einer Fahrzeugübergabe kommt. In diesem Fall wird der geleistete Mietzins nicht wieder erstattet! Falsche Angaben bei Buchung (z.B. bezüglich der Gültigkeit der Fahrerlaubnis, Pass oder Personalausweis) führen ebenfalls zu einer Stornierung des Vertrages und/oder gefährden den Versicherungsschutz. Der Mietzins wird dem Mieter nicht erstattet.
Abs. 3 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit des von Present-Cars GmbH angegebenen Kilometerstandes und dem Stand des Tankes sowie von der vollständigen und korrekten Eintragung bezüglich Unfallschäden usw. auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen. Etwaige Differenzen sind bei der Übergabe direkt mitzuteilen und im Übergabeprotokoll schriftlich zu vermerken.
§ 6 Nutzungsrecht
Abs. 1 Das Nutzungsrecht kann vom Mieter nur durch vorherige Anzeige und Prüfung aller notwendigen Unterlagen übertragen werden. Der
/ die Fahrer sind vor Vertragsabschluss zu benennen. Das Nutzungsrecht darf nicht an Dritte unbenannte Fahrer übertragen werden.
Abs. 2 Es ist dem Mieter untersagt, das Fahrzeug zu Zwecken des Motorsports, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- oder
Güterbeförderung sowie für rechtswidrige oder politische Propagandazwecke zu nutzen, auch soweit sie nur nach dem Recht des
jeweiligen Standortes verboten sind, bzw. Dritten zur Verfügung zu stellen. Ferner ist es ihm untersagt, unbefestigte Straßen, Plätze
oder Wege mit dem Fahrzeug zu befahren.
Abs. 3 Die Weitervermietung des Fahrzeuges ist generell untersagt.
Abs. 4 Mietverlängerungen sind nach Absprache und Verfügbarkeit möglich. Die Konditionen sind im §6 AMB festgeschrieben.
Abs. 5 Wird das Fahrzeug nicht pünktlich oder ohne Absprache verspätet zurückgegeben, wird Present-Cars GmbH im Verhältnis betrachtet,
spätestens jedoch nach zweistündigem Verzug, Strafanzeige gegen den Mieter stellen. Hieraus entstehende Folge- und Zusatzkosten
sind vom Mieter in voller Höhe zu entrichten.
§ 7 Abrechnungen von Sonderleistungen
Die Abrechnung von Sonderleistungen wie Mehrkilometer erfolgt durch Ablesung des Kilometer-/ Meilenzählers, analog die Ablesung des Tankstandes an Hand der Tanknadel. Die Betankung ist durch Vorlage einer aktuellen Tankquittung nachzuweisen. Kosten für eine eventuell nötige Nachbetankung werden separat berechnet. Gleiches gilt für Außen- und Innenreinigungen, die durch eine grobe Verschmutzung verursacht wurden. Unter grobe Verschmutzung sind Eigenschaften zu verstehen, die bei sachgerechter Verwendung und Bestimmung des Mietobjektes nicht entstehen können. Beispielsweise durch das Befahren unbefestigter Straßen, Wege oder Plätze, als auch dem Verzehr und ungesicherten Transport von Flecken verursachenden Produkten jeglicher Art. Alle Sonderleistungen werden gesondert abgerechnet und von der Kaution eingehalten oder in bar abgerechnet.
§ 8 Versicherung (Selbstbeteiligung/Kaution)
Abs. 1 Das Fahrzeug ist Vollkasko, mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von € 1.000,00 versichert, wovon € 500,00 vor Übergabe des
Fahrzeugs als Kaution in bar zu hinterlegen sind.
Abs. 2 Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme
bei Personenschäden und Sachschäden von € 100 Mio. Die max. Deckungssumme je geschädigter Person beläuft sich auf € 8 Mio.
und ist auf Europa beschränkt. Bei selbstverschuldeten Unfällen, Parkschäden, Diebstahl und bei Unfallflucht des Gegners haftet der
Mieter maximal bis zur Höhe der Selbstbeteiligung.
Abs. 3 Jeder im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt, insbesondere wenn ein unberechtigter Fahrer das
Fahrzeug nutzt, wenn der Fahrer des Fahrzeuges bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht im Besitz der vorgeschriebenen
Fahrerlaubnis ist sowie bei Vorliegen einer Ausnahmeregelung aus Absatz 11, ff dieser Bedingung.
§ 9 Haftungen
Abs. 1 Die Haftung durch Present-Cars GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit keine Deckung im Rahmen der
für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht.
Abs. 2 Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen
Haftungsregeln. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen
hat.
Abs. 3 Der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen haften uneingeschränkt für Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten. Present-Cars GmbH wird
von allen Kosten, Gebühren, etc. freigestellt.
Abs. 4 Wird durch den Mieter oder einen Zusatzfahrer mit dem Fahrzeug während der Mietzeit eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder
Straftat begangen, ist Present-Cars GmbH berechtigt, dem Mieter eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht,
wenn Present-Cars GmbH durch den Vorfall keinerlei Aufwand entstanden ist oder der Vorfall auf ein Verschulden der Present-Cars
GmbH beruht. Außerdem haftet der Mieter für alle im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren,
Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die Present-Cars GmbH in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden
der Present-Cars GmbH verursacht worden. Der Mieter erklärt sich somit damit einverstanden, dass Present-Cars GmbH alle Daten
relevanten Daten des Mieters bis zum Ablauf der Verjährungsfristen speichert
Abs. 5 Present-Cars GmbH kann für durch den Mieter im Mietwagen vergessene Gegenstände nicht haftbar gemacht werden.
Abs. 6 Der Mieter ist bis zur Fahrzeugabnahme durch einen Mitarbeiter der Present-Cars GmbH voll für alle Schäden oder fehlenden Teile
am Fahrzeug verantwortlich und haftet hierfür gleichermaßen.
§ 10 Allgemeine Bestimmungen
Abs. 1 Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der deutsche Text bindend sowie deutsches Recht anwendbar.
Abs. 2 Solange und soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes geregelt ist, sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes
(VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 95) entsprechend anzuwenden. Dies
gilt auch für sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Unklarheiten.
§ 11 Fahrzeugzustand, -pflege / Reparaturen
Abs. 1 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und seinen Bestimmungen entsprechend fachgerecht zu behandeln, alle für die
Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem
verkehrssicheren Zustand befindet sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.
Abs. 2 Der Mieter hat sich während der Mietzeit davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug immer mit genügend Öl, Kühlwasser und
richtigem Reifendruck geführt wird. Ebenso hat er zu beachten, dass der richtige Treibstoff getankt wird. Sollte durch Missachtung
einer dieser Punkte ein Schaden am Fahrzeug entstehen, haftet der Mieter hierfür in voller Höhe. Die Missachtung der o. g. Punkte
stellt eine grobe Fahrlässigkeit dar. Diese Schäden sind deshalb nicht durch eine ggf. abgeschlossene Versicherung abgedeckt.
Abs. 3 Es dürfen durch den Mieter keinerlei Kennzeichnungen, Beschriftungen, Aufkleber oder ähnliches vom Fahrzeug entfernt, beschädigt
oder angebracht werden.
Abs. 4 Wird während der Mietzeit eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges
notwendig, darf der Mieter eine Vertragswerkstatt bis zur voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von € 140,00 beauftragen. Die
Kosten werden gegen Vorlage einer dementsprechenden, ordentlichen Rechnung von Present-Cars GmbH erstattet. Zu erwartende
höhere Schadensfälle sind im Vorfeld mit Present-Cars GmbH abzustimmen.
§ 12 Schriftform/Gerichtstand
Abs. 1 Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Alle Änderungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform.
Abs. 2 Gerichtsstand ist Herne
§ 13 Salvatorische Klausel
Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Present-Cars GmbH als auch der Mieter sind in einem solchen Fall verpflichtet, einander so zu stellen, als sei eine Ersatzregelung vereinbart, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regel möglichst weitgehend in wirksamer Weise erfüllt.
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